Feuerwehrpflicht

Feuerwehrpflichtig sind Frauen und Männer ab 21 Jahren, freiwillig ab 18 Jahren, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres (bei Ehepaaren nur ein Partner). Diese Feuerwehrpflicht kann wahlweise durch den aktiven Feuerwehrdienst oder durch die Entrichtung einer Feuerwehr-Ersatzabgabe erfüllt werden.

Personen, die wegen Höhenangst oder anderen medizinischen Gründen nicht direkt in der Schadenbekämpfung eingesetzt werden können, haben die Möglichkeit, den Feuerwehrdienst als Samariter zu leisten.

Wie war schon wieder die Nummer?

Damit im Notfall diese Frage schnell beantwortet werden kann, ist es wichtig, diese Nummer immer wieder in Erinnerung zu rufen: